50 Jahre
Anmeldung zu den Lernferien

Anmeldung zu den Lernferien

In der Zeit vom 18.03. - 22.03.2024 (Frühjahrsferien) werden Lernferien für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 10 angeboten. Anmeldeschluss ist Freitag, der 01.03.2024. Interessierte Schüler/-innen aus der Oberstufe melden sich bitte bei Frau Oesterley.

Du merkst, dass du noch Lücken in Mathe oder Deutsch hast?
Du hast in der ersten Ferienwoche der Frühjahrsferien vormittags Zeit?
Du willst deine Leistungen in diesem Schuljahr gerne verbessern?

Dann nutze die Chance!

Das Angebot besteht für das Fach Mathematik für die Jahrgänge 5-10 und für Jahrgang 5 und 6 in Deutsch. In Gruppen von max. 12 Schülerinnen und Schülern werden ohne Notendruck fachliche Inhalte wiederholt und gefestigt. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung jedoch verbindlich. Das bedeutet, dass sichergestellt sein muss, dass die Teilnahme auch möglich ist und Urlaubs-/Ferienpläne dem nicht widersprechen.

Die Eckdaten:

  • Die Lernferien finden vom 18.03. - bis zum 22.03.2024 statt.
  • Die Lerngruppe trifft sich von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Schule.
  • Die Mensa ist während der Lernferien geschlossen.

 Zur Anmeldung:

  • Anmeldeformular zum Download oder in der Schülerbücherei mitnehmen
  • Eltern und Kinder füllen das Formular gemeinsam aus
  • Das ausgefüllte Formular wird bis spätestens Freitag, den 01.03.2024 im Schulbüro abgegeben. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich!
  • Die Information über die Teilnahme erfolgt über IServ an alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor den Frühjahrsferien.

Hinweis:

Das Angebot der Lernferien stellt ein freiwilliges Angebot der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) dar. Ein Anspruch auf eine Teilnahme an den Lernferien besteht nicht. Die BSB ist berechtigt, das Angebot bei mangelnder Nachfrage, personellen Engpässen oder aus anderen Gründen an einen anderen Standort zu verlegen oder ganz abzusagen Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder Nichtbefolgen der Anweisungen der eingesetzten Pädagoginnen und Pädagogen kann die Schülerin bzw. der Schüler von der weiteren Teilnahme an den Lernferien ausgeschlossen werden.